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Familienrecht | Erbrecht | Straßenverkehrsrecht

Bau­en Sie auf lang­jäh­ri­ge Erfahrung
VitaKom­pe­ten­zen

Rechtsanwältin

Ruth Nowak

Vita

Mein Name ist Ruth Nowak

und ich freue mich, dass Sie den Weg zu uns gefun­den haben.

Seit dem Jahr 1986 bin ich als Rechts­an­wäl­tin in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land zuge­las­sen. Nach dem Stu­di­um an der Frei­en Uni­ver­si­tät in Ber­lin absol­vier­te ich das Refe­ren­da­ri­at im Bezirk des Kam­mer­ge­richts in Ber­lin. Als selb­stän­di­ge Rechts­an­wäl­tin mit eige­ner Kanz­lei war ich seit Sep­tem­ber 1986 in Ber­lin tätig. Von Beginn an habe ich mei­ne Schwer­punk­te auf die Berei­che Fami­li­en- und Erbrecht sowie das Stra­ßen­ver­kehrs­recht gelegt.

In der Zeit von 1990 bis 2001 konn­te ich die span­nen­de Zeit nach der Wie­der­ver­ei­ni­gung in einer Nie­der­las­sung in Pots­dam haut­nah mit­er­le­ben. An die­sem Stand­ort betrieb ich eine Sozie­tät über die Landesgrenze.

Seit dem Jahr 2002 betrei­be ich mei­ne Kanz­lei aus­schließ­lich im Süd­wes­ten Ber­lins. Seit im Jahr 2015 auch mein Sohn, Herr Rechts­an­walt Chris­ti­an Nowak, der Büro­ge­mein­schaft bei­getre­ten ist, ist das Tätig­keits­feld um wei­te­re Fach­ge­bie­te gewachsen.

Ich bin ver­hei­ra­te­te Mut­ter von fünf Kin­dern. Ger­ne ste­he ich Ihnen mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung bei recht­li­chen Ange­le­gen­hei­ten zur Seite. 

Ehescheidung | Unterhalt | Sorgerecht

Ich bin Ihre Partnerin im Familienrecht

Jedes Jahr wer­den in Deutsch­land mehr als 350.000 Ehen geschlos­sen. Aller­dings wur­den im Jahr 2013 nach einer Erhe­bung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amts rund 170.000 Ehen auch wie­der geschie­den. Bei mehr als der Hälf­te die­ser Ehe­schei­dun­gen waren min­der­jäh­ri­ge Kin­der betroffen.

Ob Ehe, Unter­halt, Umgang oder Sor­ge­recht — Ger­ne bera­te ich Sie mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung zu sämt­li­chen fami­li­en­recht­li­chen Fragen. 

Rund um die Ehe

Ger­ne bera­te ich Sie zu allen Fra­gen rund um die Ehe­schlie­ßung. Hier­zu gehö­ren unter ande­rem die Gestal­tung von Ehe­ver­trä­gen, Fra­gen zum Güter­stand sowie das Namensrecht.

Unterhalt

Ich bera­te mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten aus­führ­lich zu Unter­halts­an­sprü­chen getrennt leben­der oder geschie­de­ner Ehe­leu­te, des min­der- oder voll­jäh­ri­gen Kin­des oder der Eltern.

Trennung und Scheidung

Die Bera­tung und Ver­tre­tung bei Ehe­schei­dun­gen und allen Fol­ge­sa­chen gehö­ren eben­so zu mei­nen Stär­ken wie die Unter­stüt­zung mei­ner Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten vor und nach der Trennung.

Sorgerecht und Umgang

Ger­ne bera­te ich Sie zu Fra­gen des elter­li­chen Sor­ge­rechts, zum Umgangs­recht sowie zu Fra­gen des Namensrechts. 

Ihre Ansprechpartnerin im

Erbrecht

Jedes Jahr ster­ben in Deutsch­land nach einer Erhe­bung des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes fast eine Mil­li­on Men­schen. Nicht sel­ten hin­ter­las­sen Ver­stor­be­ne dabei erheb­li­che Vermögenswerte.

Hier­von verster­ben etwa 60.000 Men­schen ohne Tes­ta­ment und ohne bekann­ten Erben. Und selbst wenn die Erben bekannt sind oder ein Tes­ta­ment exis­tiert, birgt der Erb­fall nicht sel­ten erheb­li­ches Streit­po­ten­ti­al. Dies gilt ins­be­son­de­re bei Vor­lie­gen einer Erben­ge­mein­schaft, wenn also meh­re­re Per­so­nen erben, oder wenn das zugrun­de lie­gen­de Tes­ta­ment nicht ein­deu­tig for­mu­liert ist.

Ger­ne ste­hen ich Ihnen mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung bei allen erbrecht­li­chen Fra­gen zur Verfügung.

Gesetzliche Erbfolge

Exis­tiert kei­ne letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung der Erb­las­se­rin oder des Erb­las­sers, regelt das Gesetz aus­führ­lich, wer Erbe ist. Ger­ne bera­te ich Sie in die­sem Fall zu allen recht­li­chen Fragen.

Testament und Erbvertrag

Ich bera­te mei­ne Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten zu allen Fra­gen der Gestal­tung von Tes­ta­men­ten und Erb­ver­trä­gen. Denn neben den For­ma­li­en ist eine kla­re und ein­deu­ti­ge For­mu­lie­rung äußerst wich­tig, um Streit vorzubeugen.

Erbfall

Kommt es zum Erb­fall, geht das Ver­mö­gen des Erb­las­sers im Gan­zen auf die Erben über. Dabei kommt es nicht sel­ten zum Streit zwi­schen den Erben. Ger­ne ste­he ich Ihnen in die­sem Fall mit mei­ner lang­jäh­ri­gen Erfah­rung zur Seite.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Kann der eige­ne Wil­le nicht mehr geäu­ßert wer­den, kön­nen eine Pati­en­ten­ver­fü­gung oder eine Vor­sor­ge­voll­macht vie­les erleich­tern. Ger­ne bera­te ich Sie zu die­sen Themen.

Verkehrsunfall?

Ihre Spezialistin im Verkehrsrecht

Das Stra­ßen­ver­kehrs­recht hat im All­tag eines jeden Bür­gers gro­ße Bedeu­tung. Sta­tis­tisch gese­hen ereig­nen sich auf deutsch­lands Stra­ßen jeden Tag fast 7.000 Ver­kehrs­un­fäl­le. Mehr als 10% die­ser Unfäl­le enden mit einem Personenschaden.

Seit Jah­ren bera­te und ver­tre­te ich Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten bei Ver­kehrs­un­fäl­len, in Ord­nungs­wid­rig­kei­ten- und Straf­ver­fah­ren sowie zu Fra­gen der Fahr­erlaub­nis und der Zulassung. 

Verkehrsunfall

Die Rechts­la­ge nach einem Ver­kehrs­un­fall ist difi­zil und in der Regel lau­fen wich­ti­ge Fris­ten. Wir raten Ihnen daher in einem sol­chen Fall, sofort anwalt­li­che Hil­fe in Anspruch zu neh­men. Ger­ne bera­te ich Sie zu Scha­dens­er­satz, Schmer­zens­geld und allem, was dazugehört.

Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren

Ord­nungs­wid­rig­kei­ten wer­den in der Regel durch Buß­gel­der oder Ver­war­nun­gen geahndet.Typische Straf­ta­ten im Stra­ßen­ver­kehr sind das uner­laub­te Ent­fer­nen vom Unfall­ort oder die fahr­läs­si­ge Kör­per­ver­let­zung. Ger­ne ste­he ich Ihnen in die­sen Fäl­len zur Seite.

Fahrerlaubnis und Zulassung

Ich bera­te und ver­tre­te Man­dan­tin­nen und Man­dan­ten bei der (Wie­der-) Ertei­lung der Fahr­erlaub­nis, im Fall der Anord­nung einer medi­zi­nisch-psy­cho­lo­gi­schen Unter­su­chung (MPU) sowie zum Zulas­sungs­recht von Kraftfahrzeugen.

Verkehrsvertragsrecht

Zum Ver­kehrs­ver­trags­recht hin­ge­gen gehö­ren alle Ansprü­che rund um den Kauf und Ver­kauf von Fahr­zeu­gen. Ger­ne ste­he ich Ihnen auch in die­sen Fäl­len bera­tend zur Seite.